/ Über mich
Bereits während meines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg habe ich mich dem Strafrecht zugewandt und meinen Schwerpunkt auf das internationale Strafrecht sowie die Kriminologie gelegt. Diese frühe Konzentration auf ein Rechtsgebiet hat meinen weiteren beruflichen Weg maßgeblich bestimmt.
Nach dem Ersten Staatsexamen im Jahr 2023 absolvierte ich mein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen, wiederum mit einem Schwerpunkt im Strafrecht. Im Jahr 2026 schloss ich meine juristische Ausbildung mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Auch darüber hinaus lege ich großen Wert auf kontinuierliche Fortbildung. Im September 2026 habe ich meine Kanzlei gegründet, die klar auf das Strafrecht ausgerichtet ist.
Schon während des Studiums habe ich mich bewusst interdisziplinär aufgestellt und mich eingehend mit der Kriminologie und der Rechtsphilosophie befasst. Diese Perspektiven prägen meine anwaltliche Beratung und Vertretung bis heute, denn Kriminalität und Strafe sind stets im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang zu betrachten.
Sowohl im Strafrecht als auch in angrenzenden Rechtsgebieten bin ich bundesweit gut vernetzt. Zudem bin ich Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).
/ Rechtsgebiete
-
Jeder Mensch kann in die Lage geraten, Beschuldigter einer Straftat zu sein. Ich begegne Ihnen daher stets unvoreingenommen und ohne Vorurteile. Meine Verteidigung ist uneingeschränkt parteilich und richtet sich ausschließlich an Ihren Interessen und Bedürfnissen aus.
Verteidigungen in Verfahren wegen Sexual- und Missbrauchsdelikten übernehme ich ausdrücklich nicht. In diesen Fällen empfehle ich Ihnen gerne renommierte Kolleginnen und Kollegen weiter.
-
Ich vertrete auch Geschädigte in jeder Phase des Strafverfahrens. Mein Leistungsspektrum umfasst die umfassende Beratung, die Erstattung von Strafanzeigen, die Tätigkeit als Zeugenbeistand sowie die Vertretung von Nebenklägerinnen und Nebenklägern vor Gericht.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Vertretung von Menschen, die rechtsextreme, rassistische oder antisemitische Gewalt erfahren haben. Hierzu zählt auch die Vertretung in Fällen von Racial Profiling.
-
Ich vertrete Sie in sämtlichen Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugsrechts, von der Vollstreckungsplanung über Vollzugslockerungen und den offenen Vollzug bis hin zu Fragen der Strafaussetzung zur Bewährung.
Die Justizvollzugsanstalt ist kein rechtsfreier Raum. Auch während der Haft stehen Ihnen Grundrechte und gesetzlich verbürgte Ansprüche zu, deren Durchsetzung gegenüber der Anstalt und den Vollstreckungsbehörden möglich ist. Gerade weil Inhaftierte in einem engen Abhängigkeitsverhältnis zur Vollzugsbehörde stehen, ist eine kompetente und konsequente rechtliche Vertretung in diesem Bereich besonders wichtig.
-
Einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt bildet die strafrechtliche Verteidigung in sogenannten „Graffiti-Verfahren“. Hierfür habe ich mich gezielt fortgebildet.
/ Kosten
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist grundsätzlich geregelt, welche Gebühren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren berechnen dürfen und müssen. Darüber hinaus sind individuelle Honorarvereinbarungen gesetzlich vorgesehen. Je nach Fallkonstellation schließe ich mit Ihnen eine solche ab.
Ich vertrete Sie sowohl als Pflichtverteidigerin als auch als Wahlverteidigerin. Die Kosten richten sich nach der Schwierigkeit und dem Aufwand der jeweiligen Sache. Welche voraussichtlichen Kosten entstehen, teile ich Ihnen mit, bevor ich das Mandat übernehme.
/ Kontaktier mich.
Mo-Fr
9-13 Uhr
Mo, Di und Do
14-17 Uhr
Tel.: +49 421 703 777
Fax: +49 421 794 13 51
Ich befinde mich in einer Bürogemeinschaft mit dem Anwältinnenbüro Duensing und Meyer- Mews, sowie Hans Meyer-Mews.